Große Adventsausstellung 2020

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer

GROSSEN ADVENTSAUSSTELLUNG
an Volkstrauertag, 15. November 2020
und Totensonntag, 22. November 2020,

jeweils von 12-17 Uhr.

Unsere traditionellen Sonderverkaufstage können trotz der Corona-Pandemie stattfinden. Allerdings gibt es einige Veränderungen, um dies möglich zu machen.

So müssen wir leider auf die Verköstigung bei uns im Gartencenter verzichten- dies ist schlicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020 verboten. Weiterhin können wir auch das beliebte Kinderbasteln nicht umsetzen. Damit unsere kleinen Besucher nicht leer ausgehen, haben wir uns natürlich eine kleine Überraschung einfallen lassen.

Hier finden Sie einen kleinen Vorgeschmack auf unsere diesjährige Weihnachtsboutique.

Natürlich haben wir uns für Sie auch noch ein paar kleine „Schmankerl“ für Sie ausgedacht:

Großes Advents-Gewinnspiel am 15. und 22. November

…und das können Sie gewinnen:

Teilnahme ab 18 Jahren. Die Gewinner werden in der KW 49 postalisch informiert. Alle weiteren Infos im Gartencenter.

Nur für die Inhaber von Kötters Kundenkarte:

Nur am 15. November:

20% Rabatt auf Zweige und Handbunde
15% Rabatt auf Schneeheide

Nur am 22. November:

20% Rabatt auf Zweige und Handbunde
15% Rabatt auf Vogelfutter

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Zu Ihrem Schutz bestehen zu unseren Sonderverkaufstagen besondere, über die Vorgaben der Coronaschutzverordnung hinausgehende, Regeln, die Sie mit dem Betreten unserer Geschäftsfläche akzeptieren und um deren Umsetzung wir Sie höflich bitten:

  1. Auch bei KÖTTERS GEWÄCHSHAUS gilt die Obergrenze von maximal 10 Personen aus zwei Haushalten, die unser Gartencenter gemeinsam besuchen dürfen. Diese Gruppen sind dazu angehalten, zusammenzubleiben und dürfen sich nicht mit anderen Besucher(-gruppen) vermischen.
    (Begründung: Auflage der Coronaschutzverordung des Landes NRW)
  2. Auf der gesamten Kundenverkehrsfläche von KÖTTERS GEWÄCHSHAUS gilt Maskenpflicht. Diese wird auch von entsprechenden Attesten nicht aufgehoben. Die einzige Ausnahme gilt für Kinder, die noch nicht der Schulpflicht unterliegen.
    (Begründung: In unserem Gartencenter gilt eine Maskenpflicht zum Schutze unserer Kunden sowie aus Gründen der Sorgepflicht gegenüber unserem Team. Dies ist mit Attesten, die dem Tragen einer Maske entgegensprechen, nicht vereinbar.)
  3. Der Besuch von KÖTTERS GEWÄCHSHAUS ist an den Erhalt einer Zugangsmarke gebunden. Ohne diese dürfen Sie unser Gartencenter nicht betreten. Die Marke wird pro Person abgegeben. Weiterhin ist die Zugangsmarke beim Verlassen des Gartencenters wieder abzugeben.
    (Begründung: Wir müssen, entsprechend der Coronaschutzverordnung des Landes NRW den Zugang zu unserer Kundenverkehrsfläche auf ein*e Kund*in/10m² begrenzen.)
  4. Die Besucher von KÖTTERS GEWÄCHSHAUS haben untereinander und zu unserem Personal einen Abstand von mindestens 1,5m einzuhalten. Ausgenommen sind hiervon Personen innerhalb einer unter Nr. I genannten Gruppe.
    (Begründung: Auflage der Coronaschutzverordung des Landes NRW)
  5. In Geschäftsbereichen mit einer „Einbahnstraßenregelung“ ist die ausgeschilderte Bewegungsrichtung einzuhalten.
    (Begründung: Durch die Einbahnstraßenregelung können die in Nr. IV geforderten Abstände besser eingehalten werden.)

Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Regeln behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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